Krebsfrüherkennung

Krebsvorsorge ist in jedem Alter wichtig

Ab dem 20. Geburtstag haben Sie als gesetzlich Versicherte gemäß der "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" einmal im Jahr Anspruch auf folgende Leistungen:

Ab dem 20. Geburtstag

Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales.

Ab dem 30. Geburtstag

Zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut.

Ab dem 50. Geburtstag

zusätzliche Durchführung eines Schnelltests auf okkultes Blut im Stuhl.

Ab dem 55. Geburtstag

zusätzliche Darmspiegelung alle zehn Jahre oder alle zwei Jahre einen Stuhltest.


Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit und für die bestmögliche Früherkennung mit modernster Technologie verschiedene Wahlleistungen. Auf der folgenen Seite informieren wir Sie detailliert.